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Wenn sich bei der Pflegereform etwas bewegt, sagen wir Bescheid.

Kabinettsbeschluss am 30. September 2026, Bundestag und Bundesrat stehen aus — voraussichtlich gilt das Pflegeneuordnungsgesetz ab 1. Januar 2027. Wir lesen die Entwürfe, weil unser eigener Betreuungsdienst davon betroffen ist. Sie bekommen eine kurze E-Mail, sobald sich etwas ändert.

Was Sie bekommen

  • Eine kurze E-Mail, wenn sich etwas ändert

    Sozialraumbudget und § 45a, Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), Fristen und Übergangsregeln — in drei Sätzen, mit Quelle.

  • Selten

    Höchstens ein bis zwei E-Mails im Monat, oft weniger. Wenn nichts passiert, schreiben wir nichts.

  • Keine Werbung, keine Weitergabe

    Ihre Adresse bleibt bei uns und wird nur für das Reform-Update benutzt. Abmeldung mit einem Klick in jeder E-Mail.

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Fragen

Kurz beantwortet

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat stehen aus. Alle Angaben zum Inkrafttreten (voraussichtlich 1. Januar 2027) sind Stand des Entwurfs.

Warum erst bestätigen?

Double-Opt-In: Erst mit dem Klick auf den Link in unserer E-Mail ist die Adresse eingetragen. So kann niemand fremde Adressen eintragen.

Wie melde ich mich ab?

In jeder E-Mail steht ein Abmeldelink. Ein Klick, fertig — ohne Anmeldung, ohne Rückfrage.