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Wenn sich bei der Pflegereform etwas bewegt, sagen wir Bescheid.
Kabinettsbeschluss am 30. September 2026, Bundestag und Bundesrat stehen aus — voraussichtlich gilt das Pflegeneuordnungsgesetz ab 1. Januar 2027. Wir lesen die Entwürfe, weil unser eigener Betreuungsdienst davon betroffen ist. Sie bekommen eine kurze E-Mail, sobald sich etwas ändert.
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Was Sie bekommen
- Eine kurze E-Mail, wenn sich etwas ändert
Sozialraumbudget und § 45a, Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), Fristen und Übergangsregeln — in drei Sätzen, mit Quelle.
- Selten
Höchstens ein bis zwei E-Mails im Monat, oft weniger. Wenn nichts passiert, schreiben wir nichts.
- Keine Werbung, keine Weitergabe
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Kurz beantwortet
Ist die Pflegereform schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat stehen aus. Alle Angaben zum Inkrafttreten (voraussichtlich 1. Januar 2027) sind Stand des Entwurfs.
Warum erst bestätigen?
Double-Opt-In: Erst mit dem Klick auf den Link in unserer E-Mail ist die Adresse eingetragen. So kann niemand fremde Adressen eintragen.
Wie melde ich mich ab?
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