Zum Inhalt springen
FrohZeit Softwareaus dem Betreuungsdienst, für Betreuungsdienste
§ 45a-Anerkennung in Vorbereitung

Der Papierkrieg, den niemand freiwillig macht.

Die Anerkennung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ läuft über Landesrecht — jedes Bundesland anders, oft auch jeder Landkreis anders. Genau daran scheitern die meisten, die es allein versuchen.

Wir haben die Anerkennung mehrfach selbst durchlaufen — in mehreren Bundesländern.

Warum das jetzt zählt

Ab 2027 entscheidet die Anerkennung, wer Betreuung abrechnen darf.

Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz ist das neue Sozialraumbudget nur noch bei nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten einlösbar — nicht mehr bei Diensten mit Versorgungsvertrag nach § 72. Für Pflegedienste heißt das: die Betreuungskunden brauchen einen anderen Weg. Die Anerkennung ist dieser Weg.

Was dazugehört

Vier Dinge, an denen es regelmäßig hängt.

  • Das Regelwerk Ihres Landes

    Was verlangt wird, in welcher Reihenfolge, mit welchen Nachweisen, bei welcher Behörde. Wir haben alle 16 Bundesländer recherchiert — und da, wo die Quellen unklar sind, steht das auch so dabei.

  • Das Leistungskonzept

    Das Herzstück jedes Antrags, und der häufigste Ablehnungsgrund. Wir wissen, was drin stehen muss und in welcher Sprache die Behörde es lesen will.

  • Die Abgrenzung zur Pflege

    Was noch Betreuung und Hauswirtschaft ist und was schon Pflege wäre. Hier scheitern Anträge, weil Leistungen aufgezählt werden, die ein Alltagsangebot nicht erbringen darf.

  • Danach anerkennungsfähig bleiben

    Fristen, Verwendungsnachweis, Jahresbericht, Qualifikations- und Fortbildungspflichten. Die Anerkennung ist kein Einmalakt — sie kann wieder weg sein.

Wo wir stehen

Als begleitetes Abo geplant — heute als Beratung.

Vorgesehen ist eine Anwendung, die Sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt: Wizard für Ihr Bundesland, Generator für das Leistungskonzept, Prüfung der Abgrenzung, Dokumentenmappe für die Behörde und danach die Fristenakte. Gebaut ist davon viel, freigegeben ist es noch nicht.

Bis dahin machen wir es persönlich. Wenn Sie jetzt eine Anerkennung brauchen, sprechen wir mit Ihnen durch, was Ihr Land verlangt, und sehen Ihre Unterlagen durch. Das ist weniger bequem als eine Anwendung — aber es funktioniert heute.

Eine Voraussetzung können Sie ohnehin schon erfüllen: die Qualifikation Ihrer Kräfte. Die Lernplattform ist verfügbar und liefert den Nachweis, den die Behörde sehen will.

Beratung anfragen
Entwurfsstand 01.10.2026 · die gelb markierten Angaben (Preis, Handelsregister, USt-IdNr., Datenschutzbeauftragter) sind vor dem Livegang zu ergänzen.