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§ 45a SGB XI · Brandenburg

Die Anerkennung nach § 45a in Brandenburg – was die Behörde sehen will.

Wer in Brandenburg Betreuung oder Haushaltshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen will, braucht die landesrechtliche Anerkennung. Hier steht, wer sie erteilt, welche Unterlagen dazugehören und welche Fristen gelten. Recherchiert im Mai 2026; die Quellen sind unten verlinkt.

Wer zuständig ist.

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für das Land Brandenburg (Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung – BbgAUA-AnerkV) vom 16. Dezember 2025, in Kraft seit 24.12.2025 (Nachfolger der NBEA-AnerkV von 2016), i.V.m. § 45a SGB XI.

Zuständigkeit: Landesebene – das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Cottbus, Dezernat 43, ist Anerkennungsbehörde (§ 2 BbgAUA-AnerkV).

So finden Sie Ihre Stelle: LASV Brandenburg, Dezernat 43, Cottbus. E-Mail: alltagsangebote@lasv.brandenburg.de. Online-Antrag über LASV-Website. Beratung durch FAPIQ: Andrea Kaufmann, kaufmann@fapiq-brandenburg.de, Tel. 0331/231 607-00. Portal: nachbarschaftshilfe-brandon.de.

Zuständige Stellen gibt es für: Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und weitere.

Unterlagen für den Antrag.

9 Pflichtunterlagen und 2 weitere, je nach Angebot. Die Liste ist typisch für Brandenburg; die Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.

Pflicht

  • Online-Antrag LASV Brandenburg – Online-Antragstellung über das Portal des LASV Brandenburg (bevorzugter Weg). Alternativ: Antragsformular per E-Mail oder Post an LASV Cottbus Dez. 43. offizielles Formular
  • Leistungskonzept – Schriftliches Konzept mit Angaben zu Träger, Zielgruppe, Inhalten und Zielen des Angebots, Regelmäßigkeit, räumlichen Voraussetzungen, Kostenübersicht und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  • Qualitätssicherungskonzept – Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Teambesprechungen, Supervision, Fortbildung, Beschwerdemanagement).
  • Qualifikationsnachweise der Fachkraft – Nachweis einer geeigneten Fachkraft (z.B. staatl. anerkannte Pflegefachkraft, Sozialpädagogin, Ergotherapeutin o.Ä.) die das Angebot verantwortet oder anleitet.
  • Schulungsnachweis Helfer Organisation (§§ 5–6 BbgAUA-AnerkV) – Für Organisationen (§§ 3–7 BbgAUA-AnerkV): Berufliche Helfer mind. 30 Schulungsstunden inkl. Austausch-Elementen; ehrenamtliche Helfer mindestens 6 Stunden Grundlagen- und Notfallwissen. Hybride Durchführung möglich.
  • Erweitertes Führungszeugnis – Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für alle in der Betreuung tätigen Personen. Muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden.
  • Nachweis Haftpflichtversicherung – Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Vereinshaftpflicht) zum Schutz von Schäden die im Rahmen des Angebots entstehen können.
  • Preisliste / Kostenkalkulation – Übersicht der erhobenen Entgelte bzw. Aufwandsentschädigungen je Leistungseinheit.
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag / Registerauszug – Bei juristischen Personen: Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie aktueller Registerauszug (Vereinsregister, Handelsregister o.Ä.).

Je nach Angebot

  • Antragsformular (PDF – Stand 2024, ggf. veraltet nach BbgAUA-AnerkV 2025) – LASV-Antragsformular im PDF-Format (Stand 2024). Nach Inkrafttreten der BbgAUA-AnerkV (24.12.2025) prüfen, ob aktualisierte Version vorliegt. offizielles Formular
  • Schulungsnachweis Nachbarschaftshelfer (§ 8 BbgAUA-AnerkV) – Für Nachbarschaftshelfer (§ 8 BbgAUA-AnerkV): mind. 6 Stunden Schulung Grundlagen- und Notfallwissen ODER Nachweis eines Pflegekurses nach § 45 SGB XI (mind. 6 Std.) plus 2 Stunden Infoveranstaltung (Präsenz oder online). Schulung durch FAPIQ oder andere anerkannte Anbieter.

Fristen und Dauer.

  • Keine gesetzliche Antragsfrist – Anträge können jederzeit beim LASV eingereicht werden. Bearbeitungszeit beim LASV erfragen.
  • Gültigkeitsdauer der Anerkennung: 5 Jahre – Sowohl Organisationsanerkennungen (§§ 3–7) als auch Nachbarschaftshelfer-Registrierungen (§ 8) haben gemäß BbgAUA-AnerkV eine maximale Gültigkeitsdauer von 5 Jahren – rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen.

Was in Brandenburg anders ist.

  • Neue BbgAUA-AnerkV (16.12.2025, in Kraft 24.12.2025) – ersetzt die frühere NBEA-AnerkV von 2016. Zentrales Novum: erstmalige Anerkennung von Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer (§ 8).
  • Nachbarschaftshelfer (§ 8 BbgAUA-AnerkV): max. 2 gleichzeitige Pflegebedürftige; Aufwandsentschädigung max. 10 €/Stunde; keine Betreuung von Verwandten oder Haushaltsangehörigen; Anerkennung befristet auf 5 Jahre.
  • Für Kinder-Unterstützung: erweitertes Führungszeugnis erforderlich, alle 3 Jahre zu erneuern.
  • Anerkennung nach BbgAUA-AnerkV ist Voraussetzung für die Abrechnung mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag.
  • Verordnungstext auf BRAVORS (Brandenburgisches Rechtsinformationssystem): bravors.brandon.de/verordnungen/bbgaua_anerkv.
  • FAPIQ bietet kostenlose Qualifizierungskurse für ehrenamtliche Helfer und Beschäftigte (inkl. Folgeseminare); Kontakt: Andrea Kaufmann.
  • Stand der Detailpublikation: Volle VO auf BRAVORS verfügbar; LASV-Website noch in Aktualisierung (Stand Mai 2026).
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Kurz beantwortet.

Wer erteilt in Brandenburg die Anerkennung nach § 45a?

Landesebene – das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Cottbus, Dezernat 43, ist Anerkennungsbehörde (§ 2 BbgAUA-AnerkV).

Welche Rechtsgrundlage gilt in Brandenburg?

Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch für das Land Brandenburg (Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung – BbgAUA-AnerkV) vom 16. Dezember 2025, in Kraft seit 24.12.2025 (Nachfolger der NBEA-AnerkV von 2016), i.V.m. § 45a SGB XI.

Wie lange gilt die Anerkennung in Brandenburg?

Anträge können jederzeit beim LASV eingereicht werden. Bearbeitungszeit beim LASV erfragen.