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§ 45a SGB XI · Rheinland-Pfalz

Die Anerkennung nach § 45a in Rheinland-Pfalz – was die Behörde sehen will.

Wer in Rheinland-Pfalz Betreuung oder Haushaltshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen will, braucht die landesrechtliche Anerkennung. Hier steht, wer sie erteilt, welche Unterlagen dazugehören und welche Fristen gelten. Recherchiert im Mai 2026; die Quellen sind unten verlinkt.

Wer zuständig ist.

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über Modellvorhaben sowie über die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach §§ 45a, 45c und 45d SGB XI (UntAngV RP), gültig ab 01.01.2017, i.V.m. § 45a SGB XI. Seit 01.02.2026 gelten geänderte Basisqualifikationsanforderungen (mind. 50 % der Schulungszeit in Präsenz/Live-Interaktion).

Zuständigkeit: Landesebene – die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ist zentrale Anerkennungsbehörde. Kostenlose Beratung durch die Servicestelle beim LSJV Mainz.

So finden Sie Ihre Stelle: ADD Trier, Dezernat Pflege: anerkennung-aua@add.rlp.de, Tel. 0651/9494-890 oder -839. Beratung vor Antragstellung: Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Mainz, serviceAUA@lsjv.rlp.de, Tel. 06131/967-701, www.Servicestelle-AUA.rlp.de.

Zuständige Stellen gibt es für: Mainz, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Ludwigshafen am Rhein, Worms, Speyer, Zweibrücken, Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Pirmasens, Neustadt an der Weinstraße und weitere.

Unterlagen für den Antrag.

12 Pflichtunterlagen. Die Liste ist typisch für Rheinland-Pfalz; die Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.

Pflicht

  • Anerkennungsantrag (Organisation / mehrere Leistungserbringer) – Ausgefüllter und unterschriebener Anerkennungsantrag für Angebote mit mehreren Leistungserbringenden Personen. Formular über ADD Trier bzw. Servicestelle-AUA.rlp.de erhältlich. offizielles Formular
  • Anerkennungsantrag (Einzelperson) – Ausgefüllter und unterschriebener Anerkennungsantrag für Einzelpersonen (selbstständige Anbieter). Einzelpersonen benötigen 160+ Schulungsstunden und fachliche Begleitung. offizielles Formular
  • Leistungskonzept – Schriftliches Konzept mit Angaben zu Träger, Zielgruppe, Inhalten und Zielen des Angebots, Regelmäßigkeit, räumlichen Voraussetzungen, Kostenübersicht und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  • Qualitätssicherungskonzept – Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Teambesprechungen, Supervision, Fortbildung, Beschwerdemanagement).
  • Qualifikationsnachweise der Fachkraft – Nachweis einer geeigneten Fachkraft (z.B. staatl. anerkannte Pflegefachkraft, Sozialpädagogin, Ergotherapeutin o.Ä.) die das Angebot verantwortet oder anleitet.
  • Schulungsnachweis (mind. 30 UE für Ehrenamtliche / 160+ Std. für Einzelpersonen) – Nachweis der Basisqualifikation: Für ehrenamtliche Helfer mind. 30 Unterrichtseinheiten (20 h Basis + 10 h zielgruppenspezifisch). Für selbstständige Einzelpersonen 160+ Stunden. Ab 01.02.2026: mind. 50 % der Schulungszeit muss in Präsenz/Live-Interaktion mit Fachkraft stattfinden.
  • Erweitertes Führungszeugnis – Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für alle in der Betreuung tätigen Personen. Muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden.
  • Nachweis Haftpflichtversicherung – Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Vereinshaftpflicht) zum Schutz von Schäden die im Rahmen des Angebots entstehen können.
  • Preisliste / Kostenkalkulation – Übersicht der erhobenen Entgelte bzw. Aufwandsentschädigungen je Leistungseinheit.
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag / Registerauszug – Bei juristischen Personen: Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie aktueller Registerauszug (Vereinsregister, Handelsregister o.Ä.).
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht (bis 30. April) – Anbieter müssen jährlich bis 30. April einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr bei der ADD Trier vorlegen. Formular über ADD oder Servicestelle-AUA.rlp.de. offizielles Formular
  • Fortschreibung der Entgeltgrenzen (jährlich) – Jährliche Meldung der aktuellen Entgelte/Aufwandsentschädigungen an die ADD Trier (Vorlage: Fortschreibung Entgeltgrenzen, aktuell gültig ab 01.03.2026). offizielles Formular

Fristen und Dauer.

  • Jährlicher Tätigkeitsbericht – Bis 30. April jeden Jahres ist der Tätigkeitsbericht über das Vorjahr bei der ADD Trier einzureichen.
  • Fortschreibung Entgeltgrenzen – Jährliche Meldung der aktuellen Entgelte an die ADD Trier. Aktuelle Formularversion gilt ab 01.03.2026.
  • Bearbeitungszeit Erstantrag – Bei vollständigen Unterlagen ca. 1–2 Wochen. Anerkennung ist unbefristet (keine turnusmäßige Verlängerung erforderlich, aber jährlicher Tätigkeitsbericht Pflicht).

Was in Rheinland-Pfalz anders ist.

  • Landesweite Zuständigkeit: ein einziger Ansprechpartner (ADD Trier) für ganz Rheinland-Pfalz – kein Kreismodell.
  • Kostenfrei: keine Antragsgebühr.
  • Ab 01.02.2026 geänderte Basisqualifikationsanforderungen: mind. 50 % der Schulungszeit muss in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden – ältere rein asynchrone Online-Kurse reichen nicht mehr aus.
  • Für Organisationen (mehrere Helfer): Basisschulung 30 UE (20 h Basis + 10 h zielgruppenspezifisch) pro Helfer.
  • Für Einzelpersonen (selbstständige Anbieter): 160+ Schulungsstunden plus fachliche Begleitung erforderlich.
  • Servicestelle beim LSJV Mainz bietet kostenlose Beratung vor Antragstellung (www.Servicestelle-AUA.rlp.de).
  • UntAngV RP: Volltext über Landesrecht RLP erreichbar (gültig ab 01.01.2017); Änderungen seither möglich – aktuellen Stand beim ADD erfragen.
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Kurz beantwortet.

Wer erteilt in Rheinland-Pfalz die Anerkennung nach § 45a?

Landesebene – die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ist zentrale Anerkennungsbehörde. Kostenlose Beratung durch die Servicestelle beim LSJV Mainz.

Welche Rechtsgrundlage gilt in Rheinland-Pfalz?

Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über Modellvorhaben sowie über die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe nach §§ 45a, 45c und 45d SGB XI (UntAngV RP), gültig ab 01.01.2017, i.V.m. § 45a SGB XI. Seit 01.02.2026 gelten geänderte Basisqualifikationsanforderungen (mind. 50 % der Schulungszeit in Präsenz/Live-Interaktion).

Wie lange gilt die Anerkennung in Rheinland-Pfalz?

Bis 30. April jeden Jahres ist der Tätigkeitsbericht über das Vorjahr bei der ADD Trier einzureichen.