Ab 2027 wird sich bei Ihnen etwas ändern müssen.
Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz ist das neue Sozialraumbudget nur noch bei nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten einlösbar — nicht mehr bei Diensten mit Versorgungsvertrag nach § 72. Wer heute Betreuung über einen Pflegedienst abrechnet, braucht dafür einen anderen Weg.
- Selbst anerkennen lassen
Wir haben die Anerkennung mehrfach durchlaufen und kennen die Fallstricke je Bundesland.
- Kräfte qualifizieren
Die Anerkennung verlangt qualifizierte Kräfte. Die Lernplattform liefert den Nachweis, den die Behörde sehen will.
- Oder zusammenarbeiten
Die Betreuungsstunden laufen über uns, der Pflegekunde bleibt bei Ihnen — und Sie behalten den Einblick.