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§ 45a SGB XI · NiedersachsenDie Anerkennung nach § 45a in Niedersachsen – was die Behörde sehen will.
Wer in Niedersachsen Betreuung oder Haushaltshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen will, braucht die landesrechtliche Anerkennung. Hier steht, wer sie erteilt, welche Unterlagen dazugehören und welche Fristen gelten. Recherchiert im Mai 2026 und am 21. Mai 2026 gegen die Quellen vertieft geprüft.
Wer zuständig ist.
Rechtsgrundlage: Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI) vom 11.01.2022, in Kraft seit 01.02.2022, i.V.m. § 45a SGB XI. Seit 15.10.2025 gilt Anerkennungsfiktion für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfende.
Zuständigkeit: Landesebene – Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL2, Hildesheim.
So finden Sie Ihre Stelle: Einen einzigen zentralen Ansprechpartner: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL2, Domhof 1, 31134 Hildesheim. E-Mail: AZUA@ls.niedersachsen.de.
Zuständige Stellen gibt es für: Hannover (Region), Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen (kreisfrei), Salzgitter, Delmenhorst, Grafschaft Bentheim, Cuxhaven, Diepholz, Emsland und weitere.
Unterlagen für den Antrag.
10 Pflichtunterlagen und 1 weitere, je nach Angebot. Die Liste ist typisch für Niedersachsen; die Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.
Pflicht
- Antragsformular (juristische Person / Personengesellschaft) – Offizielles Antragsformular für juristische Personen und Personengesellschaften des Niedersächsischen Landesamts für Soziales. offizielles Formular
- Antragsformular (Einzelunternehmen) – Offizielles Antragsformular für Einzelunternehmen (selbstständige Einzelpersonen). offizielles Formular
- Leistungskonzept – Schriftliches Konzept mit Angaben zu Träger, Zielgruppe, Inhalten und Zielen des Angebots, Regelmäßigkeit, räumlichen Voraussetzungen, Kostenübersicht und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
- Qualitätssicherungskonzept – Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Teambesprechungen, Supervision, Fortbildung, Beschwerdemanagement).
- Qualifikationsnachweise der Fachkraft – Nachweis einer geeigneten Fachkraft (z.B. staatl. anerkannte Pflegefachkraft, Sozialpädagogin, Ergotherapeutin o.Ä.) die das Angebot verantwortet oder anleitet.
- Schulungsnachweis (mind. 30 Stunden) – Nachweis der absolvierten Grundschulung (mindestens 30 Stunden) für alle eingesetzten Helferinnen und Helfer, oder Nachweis einer einschlägigen beruflichen Qualifikation.
- Erweitertes Führungszeugnis – Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für alle in der Betreuung tätigen Personen. Muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden.
- Nachweis Haftpflichtversicherung – Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Vereinshaftpflicht) zum Schutz von Schäden die im Rahmen des Angebots entstehen können.
- Preisliste / Kostenkalkulation – Übersicht der erhobenen Entgelte bzw. Aufwandsentschädigungen je Leistungseinheit.
- Satzung / Gesellschaftsvertrag / Registerauszug – Bei juristischen Personen: Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie aktueller Registerauszug (Vereinsregister, Handelsregister o.Ä.).
Je nach Angebot
- Antragsformular Nachbarschaftshelfer/in (optional seit 15.10.2025) – Gesondertes Formular für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer/innen, die nicht unter die Anerkennungsfiktion (seit 15.10.2025) fallen. offizielles Formular
Fristen und Dauer.
- Anerkennung befristet auf 5 Jahre – Die Anerkennung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss dann erneuert werden (§ 5 Abs. 7 AnerkVO SGB XI NI).
- Führungszeugnis-Erneuerung – Das erweiterte Führungszeugnis aller Leistungserbringer muss spätestens nach 5 Jahren erneuert werden.
Was in Niedersachsen anders ist.
- Kein Jahres-Tätigkeitsbericht mehr erforderlich (Änderung mit der AnerkVO vom 11.01.2022 – ältere Informationsquellen können dies noch angeben).
- Seit 15.10.2025 gelten ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer als anerkannt (Anerkennungsfiktion), wenn sie: über 16 Jahre alt sind, nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, max. 2 Pflegebedürftige gleichzeitig betreuen, eine Schulung absolviert haben und max. 85 % des Mindestlohns als Aufwandsentschädigung erhalten.
- Die Anerkennung ist auf maximal 5 Jahre befristet (§ 5 Abs. 7 AnerkVO) – Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen.
- Es gibt ein separates Antragsformular für Nachbarschaftshelfer/innen (PDF) auf soziales.niedersachsen.de.
Das Regelwerk von Niedersachsen ist in der Software hinterlegt.
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Kurz beantwortet.
Wer erteilt in Niedersachsen die Anerkennung nach § 45a?
Landesebene – Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL2, Hildesheim.
Welche Rechtsgrundlage gilt in Niedersachsen?
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI) vom 11.01.2022, in Kraft seit 01.02.2022, i.V.m. § 45a SGB XI. Seit 15.10.2025 gilt Anerkennungsfiktion für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfende.
Wie lange gilt die Anerkennung in Niedersachsen?
Die Anerkennung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss dann erneuert werden (§ 5 Abs. 7 AnerkVO SGB XI NI).
Quellen.
Maßgeblich ist immer die zuständige Behörde. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; Verordnungen ändern sich – prüfen Sie die Quellen vor dem Antrag.
- Niedersächsisches Landesamt – AzUA Anerkennung und Förderung
- AnerkVO SGB XI NI (Volltext – schure.de)
- AnerkVO SGB XI NI (NI-VORIS, §5 Befristung)
- NI-VORIS – AnerkVO SGB XI § 2 (Anerkennungsvoraussetzungen)
- Antragsformular Einzelperson (PDF – Landesamt NI)
- Antragsformular Nachbarschaftshelfer/in (PDF – Landesamt NI)
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