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§ 45a SGB XI · Mecklenburg-Vorpommern

Die Anerkennung nach § 45a in Mecklenburg-Vorpommern – was die Behörde sehen will.

Wer in Mecklenburg-Vorpommern Betreuung oder Haushaltshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen will, braucht die landesrechtliche Anerkennung. Hier steht, wer sie erteilt, welche Unterlagen dazugehören und welche Fristen gelten. Recherchiert im Mai 2026; die Quellen sind unten verlinkt.

Wer zuständig ist.

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag, über ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen (Unterstützungsangebotelandesverordnung – UntAngLVO M-V), i.V.m. § 45a SGB XI. Anerkennung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der PKV e.V.

Zuständigkeit: Landesebene – das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ist federführende Anerkennungsbehörde.

So finden Sie Ihre Stelle: LAGuS Mecklenburg-Vorpommern, Ansprechpartner René Kreft, Tel. 0385/588-59161, E-Mail: rene.kreft@lagus.mv-regierung.de. Website: lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/.

Zuständige Stellen gibt es für: Rostock, Schwerin, Landkreis Rostock, Landkreis Schwerin, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Sonstige Mecklenburg-Vorpommern.

Unterlagen für den Antrag.

10 Pflichtunterlagen. Die Liste ist typisch für Mecklenburg-Vorpommern; die Behörde kann im Einzelfall mehr verlangen.

Pflicht

  • Anerkennungsantrag UntAngLVO M-V (Formular Version 2025) – Offizielles Antragsformular des LAGuS für die Anerkennung nach UntAngLVO M-V (Version 07.05.2025). Auf der LAGuS-Website abrufbar. Enthält konzeptionelle Dokumentation, Leitfaden zur Konzepterstellung und Datenschutzerklärung. offizielles Formular
  • Leistungskonzept – Schriftliches Konzept mit Angaben zu Träger, Zielgruppe, Inhalten und Zielen des Angebots, Regelmäßigkeit, räumlichen Voraussetzungen, Kostenübersicht und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  • Qualitätssicherungskonzept – Darstellung der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen (Teambesprechungen, Supervision, Fortbildung, Beschwerdemanagement).
  • Qualifikationsnachweise der Fachkraft – Nachweis einer geeigneten Fachkraft (z.B. staatl. anerkannte Pflegefachkraft, Sozialpädagogin, Ergotherapeutin o.Ä.) die das Angebot verantwortet oder anleitet.
  • Schulungsnachweis (mind. 30 UE / Nachbarschaftshilfe mind. 8 UE) – Für Organisationen: Basisschulung mindestens 30 Unterrichtseinheiten nach UntAngLVO M-V-Anforderungen (Demenz, Kommunikation, Notfall, Pflege-Grundwissen). Für Nachbarschaftshelfer: mind. 8 Unterrichtseinheiten Grundkurs.
  • Datenschutzerklärung (unterzeichnet) – Unterzeichnete Datenschutzerklärung ist Bestandteil des LAGuS-Antragspakets.
  • Erweitertes Führungszeugnis – Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für alle in der Betreuung tätigen Personen. Muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden.
  • Nachweis Haftpflichtversicherung – Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Vereinshaftpflicht) zum Schutz von Schäden die im Rahmen des Angebots entstehen können.
  • Preisliste / Kostenkalkulation – Übersicht der erhobenen Entgelte bzw. Aufwandsentschädigungen je Leistungseinheit.
  • Satzung / Gesellschaftsvertrag / Registerauszug – Bei juristischen Personen: Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie aktueller Registerauszug (Vereinsregister, Handelsregister o.Ä.).

Fristen und Dauer.

  • Jährlicher Tätigkeitsbericht – Anbieter müssen jährlich einen Tätigkeitsbericht beim LAGuS einreichen. Genaues Datum laut UntAngLVO M-V: Stand prüfen / beim LAGuS verifizieren (frühere Verordnungsfassung nannte 30. April – aktuell beim LAGuS bestätigen).

Was in Mecklenburg-Vorpommern anders ist.

  • Anerkennung erfolgt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der PKV e.V. – dies kann die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Schulungsumfang: mind. 30 UE für Organisationen; Nachbarschaftshelfer mind. 8 UE Grundkurs.
  • Aktuelles Antragsformular: Version 07.05.2025 (auf LAGuS-Website) – bei Antragstellung immer die neueste Version verwenden.
  • Anerkannte Angebote werden bei den jeweiligen Pflegekassen veröffentlicht.
  • Verordnungsname: UntAngLVO M-V (frühere Bezeichnung war 'BetrAnglVO') – beim LAGuS aktuelle Fassung anfragen.
  • Stand prüfen: Genaue Fristen für Tätigkeitsbericht und aktuelle VO-Version beim LAGuS (René Kreft) verifizieren.
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Kurz beantwortet.

Wer erteilt in Mecklenburg-Vorpommern die Anerkennung nach § 45a?

Landesebene – das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ist federführende Anerkennungsbehörde.

Welche Rechtsgrundlage gilt in Mecklenburg-Vorpommern?

Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag, über ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen (Unterstützungsangebotelandesverordnung – UntAngLVO M-V), i.V.m. § 45a SGB XI. Anerkennung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der PKV e.V.

Wie lange gilt die Anerkennung in Mecklenburg-Vorpommern?

Anbieter müssen jährlich einen Tätigkeitsbericht beim LAGuS einreichen. Genaues Datum laut UntAngLVO M-V: Stand prüfen / beim LAGuS verifizieren (frühere Verordnungsfassung nannte 30. April – aktuell beim LAGuS bestätigen).