Wozu die Qualifizierung dient
Die Qualifizierung zur Betreuungskraft ist in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nach § 53b SGB XI geregelt (Betreuungskräfte-Richtlinien). Früher stand die Vorschrift in § 87b, deshalb ist im Alltag oft noch von „87b-Kräften“ die Rede. Die Richtlinien legen fest, welche Qualifikation und welche Aufgaben zusätzliche Betreuungskräfte haben.
Eingesetzt werden so qualifizierte Kräfte vor allem in stationären Einrichtungen (zusätzliche Betreuung nach § 43b) und in ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten. Für anerkannte Angebote nach § 45a regelt das Landesrecht, welche Schulung genügt – die 160-Stunden-Qualifizierung erfüllt die Anforderungen in vielen Fällen oder geht darüber hinaus. Prüfen Sie die Vorgaben Ihres Landes; der Artikel Anerkennung nach § 45a beantragen führt zu allen 16 Ländern.
Der Aufbau: Praktikum, Basiskurs, Aufbaukurs
Die Richtlinien sehen eine feste Abfolge vor:
- Orientierungspraktikum über 40 Stunden in einer Pflegeeinrichtung – vor Beginn der Qualifizierung. Es soll zeigen, ob die Arbeit passt.
- Basiskurs mit 100 Stunden.
- Betreuungspraktikum über zwei Wochen in einer Einrichtung.
- Aufbaukurs mit 60 Stunden.
Zusammen ergibt das die bekannten 160 Stunden Unterricht. Hinzu kommt ein Nachweis über Erste Hilfe; dieser praktische Teil findet in Präsenz statt. Nach der Qualifizierung gilt die jährliche Fortbildungspflicht von 16 Stunden – siehe Pflichtfortbildung 16 Stunden.
Ein Hinweis zur Zählweise: Viele Anbieter rechnen eine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten. Wenn Ihre Aufsicht 60 Minuten zugrunde legt, klären Sie das vor der Buchung.
Was inhaltlich drinsteckt
Die Richtlinien beschreiben die Inhalte nach Themenfeldern. Typischerweise gehören dazu:
- Grundkenntnisse zu Demenz, psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen sowie zu typischen Alterserkrankungen,
- Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz, auch in schwierigen Situationen,
- Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene, soweit sie für die Betreuung nötig sind, sowie Verhalten in Notfällen,
- Methoden und Materialien der Beschäftigung: Bewegung, Gedächtnis, Musik, Alltagsaktivitäten, Biografiearbeit,
- Zusammenarbeit mit Angehörigen und im Team, rechtliche Grundlagen, Rolle und Grenzen der Betreuungskraft.
Im Aufbaukurs werden diese Themen vertieft und auf die praktische Arbeit bezogen, etwa mit Fallbesprechungen aus dem Praktikum.
Online oder Präsenz: der ehrliche Vergleich
Präsenzkurse werden häufig in Blockform über mehrere Wochen angeboten, oft mit festen Startterminen. Online-Kurse lassen sich berufsbegleitend und im eigenen Tempo absolvieren. Beides hat Vorzüge:
- Zeit
- Präsenz: feste Tage, Freistellung nötig. Online: Lernen zwischen Einsätzen, am Abend oder am Wochenende.
- Start
- Präsenz: nächster Kurstermin. Online: sofort.
- Austausch
- Präsenz: Gruppe und Dozentin im Raum. Online: weniger Gruppenerlebnis; Praxisbezug entsteht über Fallfragen, Reflexion und die Anleitung im Betrieb.
- Kosten
- Präsenz: Kursgebühr plus Fahrt und Ausfallzeit; teils über Bildungsgutschein (AZAV) förderbar. Online: meist nur die Kursgebühr.
- Nachweis
- In beiden Fällen kommt es auf eine Bescheinigung an, die Inhalte, Umfang und Praktika belegt.
Für Dienste, die mehrere Kräfte gleichzeitig qualifizieren wollen, ist der Online-Weg meist leichter zu organisieren: Niemand fällt wochenlang im Dienstplan aus.
Was die Qualifizierung kostet
Die Preise auf dem Markt unterscheiden sich stark, je nach Form, Region und Leistungsumfang. Vergleichen Sie nicht nur die Kursgebühr, sondern auch Fahrtkosten, Ausfallzeiten im Dienstplan und ob Praktikumsbegleitung und Bescheinigung enthalten sind.
Auf unserer Kursplattform kostet die vollständige Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten 790 € netto je Platz (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer), auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Einen Bildungsgutschein nach AZAV bieten wir nicht an.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Umfang belegt: 100 + 60 Stunden, nachvollziehbar je Thema.
- Praktika eingebunden: Werden Orientierungs- und Betreuungspraktikum erfasst und bestätigt?
- Prüfbarer Nachweis: Kann eine Aufsicht die Bescheinigung überprüfen?
- Lernkontrolle: Gibt es Aufgaben, die echtes Durcharbeiten zeigen, statt bloßem Durchklicken?
- Für Einrichtungen: Lassen sich mehrere Plätze buchen und der Fortschritt je Kraft einsehen?
So lösen wir das auf der eigenen Plattform: Einrichtungen bekommen so viele Zugangscodes, wie sie Plätze buchen, und verteilen sie selbst. Das Büro sieht den Fortschritt je Person, die Fachkraft bekommt eine Prüfliste je Kraft und bestätigt die Praktika. Die Lernzeit zählt nur, solange die Seite sichtbar ist, und jede Bescheinigung lässt sich unter kurs.froehlichdienste.de/nachweis mit ihrer Nummer öffentlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen braucht man für die Qualifizierung?
Eine Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Betreuungskräfte-Richtlinien setzen auf persönliche Eignung wie Einfühlungsvermögen, Geduld und Freude am Umgang mit älteren Menschen. Vor dem Kurs steht ein Orientierungspraktikum.
Wie lange dauert die Qualifizierung insgesamt?
160 Stunden Unterricht plus Orientierungspraktikum (40 Stunden) und Betreuungspraktikum (zwei Wochen). In Vollzeit sind das einige Wochen; online berufsbegleitend entsprechend länger, je nach eigenem Tempo.
Ist ein Online-Kurs nach § 53b anerkannt?
Für die Qualifizierung gibt es keine staatliche Zulassungsstelle für Anbieter. Die Richtlinie regelt Inhalte und Umfang, nachweispflichtig ist die einsetzende Einrichtung. Entscheidend ist ein Nachweis, der Inhalte, Umfang und Praktika belegt.
Was kostet die Qualifizierung auf kurs.froehlichdienste.de?
790 € netto je Platz zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Der Zugang ist sofort freigeschaltet und unbefristet.
Weiterlesen:
- Pflichtfortbildung: 16 Stunden im Jahr – Was die Richtlinie verlangt, welche Themen passen und wie Sie es nachweisen.
- Betreuungsdienst gründen: die Checkliste – Anerkennung, Qualifikation, Abrechnung, Software – was in welcher Reihenfolge ansteht.
- Anerkennung nach § 45a beantragen – Ablauf, typische Unterlagen und Dauer – mit Links zu allen 16 Bundesländern.
Alle Artikel im Ratgeber. Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind Gesetz, Landesrecht und die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle.